Nutzungsbedingungen 2026

Nutzungsbedingungen der Spendenplattform

Präambel

Die Spendenplattform „Heimathelden brauchen Möglichmacher“ wurde im Jahr 2019 von der Volksbank Bochum Witten eG ins Leben gerufen. Aus der Überzeugung, dass unsere Region dann am stärksten ist, wenn Menschen Verantwortung übernehmen, sich füreinander einsetzen und gute Ideen gemeinsam möglich machen.

Seitdem bringt Heimathelden und Möglichmacher zusammen – Menschen, die sich mit Herzblut für unsere Region engagieren, und Menschen, die dieses Engagement mit ihrer Spende oder auf andere Weise unterstützen. Die Plattform steht dabei allen gemeinnützigen Organisationen offen, die sich für die Menschen in unserer Region einsetzen – unabhängig davon, ob eine Verbindung zur Volksbank besteht.

Im Mittelpunkt stehen gemeinnützige Projekte, deren Wirkung den Menschen in unserer Region unmittelbar zugutekommt. So trägt Heimathelden dazu bei, ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen, den Zusammenhalt in unserer Region zu stärken und aus guten Ideen konkrete Hilfe werden zu lassen.

Die Plattform lebt von Vertrauen, Transparenz und einem verantwortungsvollen Umgang miteinander. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen schaffen hierfür einen verlässlichen Rahmen. Sie unterstützen das gemeinsame Ziel, Heimathelden auch künftig als offene, starke und vertrauenswürdige Plattform für regionales Engagement weiterzuentwickeln.

1. Begriffsbestimmungen

Zur besseren Lesbarkeit gelten für diese Nutzungsbedingungen die nachfolgenden Begriffsbestimmungen.

Die Plattform ist die von der Volksbank Bochum Witten eG betriebene Online-Spendenplattform „Heimathelden brauchen Möglichmacher“ einschließlich aller hierzu gehörenden Funktionen und Angebote.

Organisationen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind gemeinnützige oder vergleichbare teilnahmeberechtigte juristische Personen oder Einrichtungen, die Projekte auf der Plattform veröffentlichen oder Fördermittel beantragen.

Ein Projekt ist ein von einer Organisation auf der Plattform veröffentlichtes Vorhaben, für dessen Umsetzung private Spenden und gegebenenfalls Fördermittel der Volksbank eingeworben werden.

Das Nutzerkonto ist der persönliche Zugang zur Plattform, über den Organisationen sowie registrierte Nutzerinnen und Nutzer die hierfür vorgesehenen Funktionen der Plattform nutzen können.

Eine private Spende ist eine freiwillige Geldzuwendung ohne rechtlichen Anspruch auf eine Gegenleistung. Sie dient ausschließlich der Unterstützung des ausgewählten Projekts.

Fördermittel sind finanzielle Mittel, die die Volksbank ergänzend zu privaten Spenden im Rahmen ihrer Förderprogramme oder Förderaktionen bereitstellt.

Förderaktionen sind zeitlich oder inhaltlich begrenzte Aktionen der Volksbank, bei denen Projekte nach den jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen zusätzliche Fördermittel erhalten können.

Ein Zuschuss ist ein im Rahmen einer Förderaktion gewährter Anteil der Fördermittel, der ergänzend zu einer privaten Spende oder nach den jeweiligen Aktionsbedingungen einem Projekt zugeordnet wird.

2. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Spendenplattform „Heimathelden brauchen Möglichmacher“.

Sie gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Volksbank Bochum Witten eG als Betreiberin der Plattform, den registrierten Nutzerinnen und Nutzern sowie den teilnehmenden Organisationen.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Funktionen und Angebote der Plattform. Hierzu gehören insbesondere

  • die Registrierung und Verwaltung von Nutzerkonten,
  • die Einreichung, Veröffentlichung und Durchführung von Projekten,
  • private Spenden,
  • Fördermittel der Volksbank,
  • Förderaktionen,
  • Spendencodes,
  • Gewinnsparförderungen,
  • Zeitspenden sowie
  • alle weiteren Funktionen und Angebote, die künftig über die Plattform bereitgestellt werden.

Für einzelne Förderaktionen können ergänzende Aktionsbedingungen gelten.

Im Übrigen gelten diese Nutzungsbedingungen uneingeschränkt fort.

Mit der Nutzung der Plattform erkennt die Nutzerin oder der Nutzer diese Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

Die Plattform verfolgt das Ziel, gemeinnütziges Engagement in der Region nachhaltig zu stärken und möglichst viele Menschen für die Unterstützung lokaler Projekte zu gewinnen.

Private Spenden bilden die Grundlage der Plattform. Fördermittel der Volksbank ergänzen dieses Engagement und sollen möglichst vielen Organisationen zugutekommen.

Die Zusammenarbeit auf der Plattform basiert auf Vertrauen, Transparenz, Fairness und einem verantwortungsvollen Umgang mit Spenden und Fördermitteln.

Alle Beteiligten tragen gemeinsam dazu bei, dass

  • Projekte nachvollziehbar dargestellt werden,
  • Spenden entsprechend dem veröffentlichten Projektzweck verwendet werden,
  • Fördermittel verantwortungsvoll eingesetzt werden,
  • die Fördermechanismen fair angewendet werden und
  • das Vertrauen in die Plattform dauerhaft erhalten bleibt.

Diese Grundsätze bilden die Grundlage für die Auslegung und Anwendung dieser Nutzungsbedingungen.

4. Registrierung und Nutzerkonto

Die Plattform kann grundsätzlich auch ohne Registrierung genutzt werden. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn Organisationen Projekte veröffentlichen oder Nutzerinnen und Nutzer die hierfür vorgesehenen Funktionen der Plattform in Anspruch nehmen möchten.

Mit der Registrierung wird ein persönliches Nutzerkonto eingerichtet.

Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen vollständig, richtig und aktuell sein. Änderungen wesentlicher Angaben sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

Ein Anspruch auf Registrierung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

Die Volksbank kann eine Registrierung oder Freischaltung ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an der Teilnahmeberechtigung, der Identität oder einer ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform bestehen.

Die Zugangsdaten zum Nutzerkonto sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugriff auf das Nutzerkonto erlangt haben, ist die Volksbank unverzüglich zu informieren.

Die Organisation ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die über ihr Nutzerkonto erfolgen, soweit sie diese zu vertreten hat.

Jede Organisation nutzt grundsätzlich ein gemeinsames Nutzerkonto. Das gilt insbesondere für Organisationen mit mehreren Untergruppen.

Weitere Nutzerkonten können in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung der Volksbank eingerichtet werden.

Mehrere Nutzerkonten dürfen insbesondere nicht genutzt werden, um

  • Förderbedingungen zu umgehen,
  • Fördermittel mehrfach in Anspruch zu nehmen,
  • mehrere tatsächlich zusammengehörende Organisationen vorzutäuschen oder
  • sich gegenüber anderen Organisationen unberechtigte Vorteile zu verschaffen.

Die Volksbank kann Nutzerkonten zusammenführen oder Anpassungen verlangen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform erforderlich ist.

5. Teilnahmeberechtigung

An der Plattform können gemeinnützige Organisationen teilnehmen, die die Voraussetzungen dieser Nutzungsbedingungen erfüllen.

Hierzu zählen insbesondere

  • eingetragene Vereine,
  • gemeinnützige Stiftungen,
  • gemeinnützige Körperschaften,
  • kirchliche Einrichtungen sowie
  • vergleichbare gemeinnützige Organisationen.

Die Volksbank kann im Einzelfall weitere Organisationen zulassen, sofern deren Tätigkeit den Zielen der Plattform entspricht. Die teilnehmende Organisation muss ihre Gemeinnützigkeit durch Bescheid der für sie zuständigen Finanzbehörde nachweisen und ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Bochum Witten eG haben. Die Organisation ist verpflichtet, den Wegfall oder die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit der Volksbank unverzüglich mitzuteilen. Nicht teilnehmen können.

Politische Parteien sowie Organisationen, deren Tätigkeit überwiegend der Unterstützung oder Förderung parteipolitischer Ziele oder politischer Parteien dient, sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen.

Die Organisation stellt sicher, dass sämtliche für sie handelnden Personen zur Registrierung, Projektverwaltung sowie zur Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen berechtigt sind.

Mit der Registrierung bestätigt die Organisation, dass sämtliche Angaben nach bestem Wissen vollständig, richtig und aktuell sind.

Jede Organisation benennt mindestens eine verantwortliche Ansprechperson.

Änderungen der Ansprechpartner oder ihrer Kontaktdaten sind der Volksbank unverzüglich mitzuteilen.

6. Projekte

Organisationen gestalten die Plattform aktiv mit. Mit ihren Projekten machen sie gesellschaftliches Engagement sichtbar und ermöglichen es Unterstützerinnen und Unterstützern, sich unmittelbar für ihre Region einzusetzen.

Mit der Einreichung eines Projekts bestätigt die Organisation insbesondere,

  • zur Durchführung des Projekts berechtigt zu sein,
  • alle Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell gemacht zu haben,
  • den beschriebenen Projektzweck zu verfolgen,
  • das Projekt innerhalb des Geschäftsgebietes der Volksbank umzusetzen,
  • eingeworbene Spenden entsprechend diesem Projektzweck zu verwenden.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung eines Projekts besteht nicht. Sofern das Projekt nicht im Geschäftsgebiet der Volksbank Bochum Witten eG umgesetzt wird, bedarf es der Zustimmung der Volksbank.

Projekte sind so zu beschreiben, dass Ziel, Nutzen, Finanzierungsbedarf und der vorgesehene Einsatz der eingeworbenen Spenden für Spenderinnen und Spender nachvollziehbar sind.

Die Projektbeschreibung soll insbesondere enthalten:

  • eine verständliche Beschreibung des Vorhabens,
  • den gemeinnützigen Zweck,
  • den vorgesehenen Einsatz der Spenden,
  • den Finanzierungsbedarf sowie
  • aussagekräftige Bilder oder sonstige Medien, soweit vorhanden.

Die veröffentlichten Informationen bilden die Grundlage für die Entscheidung der Spenderinnen und Spender, ein Projekt zu unterstützen.

Der für ein Projekt angegebene Projektfinanzierungsbedarf soll sich am tatsächlichen und nachvollziehbaren Mittelbedarf für das beschriebene Vorhaben orientieren. Ziel der Plattform ist es, realistische und innerhalb einer angemessenen Projektlaufzeit erreichbare Spendenziele zu veröffentlichen.

Die Zielsumme sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Projektumfang stehen und für Unterstützerinnen und Unterstützer nachvollziehbar sowie realistisch erreichbar sein.

Bei Projekten mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf soll vor der Veröffentlichung eine Abstimmung mit der Volksbank erfolgen. Dabei können insbesondere die Art und der Umfang des Projekts, die vorgesehene Projektlaufzeit, weitere Finanzierungsquellen, die Erfolgsaussichten der Finanzierung sowie eine ausgewogene Darstellung aller Projekte auf der Plattform berücksichtigt werden.

Die Volksbank kann gemeinsam mit der Organisation eine angemessene Projektlaufzeit sowie weitere Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung vereinbaren.

Die Organisation trägt die Verantwortung für sämtliche, von ihr veröffentlichte Inhalte.

Sie stellt insbesondere sicher, dass

  • sämtliche Angaben zutreffend sind,
  • gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden,
  • Rechte Dritter nicht verletzt werden,
  • erforderliche Einwilligungen vorliegen und
  • veröffentlichte Inhalte keine irreführenden Angaben enthalten.

Besondere Sorgfalt ist bei der Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen minderjähriger Personen geboten. Die Organisation stellt sicher, dass hierfür alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen und schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen gewahrt werden.

Nicht veröffentlicht werden insbesondere Inhalte,

  • die gegen geltendes Recht verstoßen,
  • diskriminierend, beleidigend oder volksverhetzend sind,
  • Gewalt oder Extremismus verherrlichen,
  • irreführende oder bewusst unzutreffende Angaben enthalten,
  • überwiegend kommerziellen Zwecken dienen oder
  • geeignet sind, das Vertrauen in die Plattform erheblich zu beeinträchtigen.

Der Einsatz von Werkzeugen auf Basis Künstlicher Intelligenz ist grundsätzlich zulässig.

Die Verantwortung für sämtliche veröffentlichten Inhalte verbleibt unabhängig von ihrer Erstellung stets bei der Organisation.

Sofern Inhalte mittels Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, ist dies entsprechend zu kennzeichnen. Hierfür ist ausschließlich die Organisation verantwortlich.

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz darf insbesondere nicht dazu dienen,

  • über den tatsächlichen Projektstand zu täuschen,
  • nicht vorhandene Maßnahmen oder Ergebnisse vorzutäuschen,
  • den Einsatz von Spenden oder Fördermitteln unzutreffend darzustellen oder
  • Spenderinnen und Spender über wesentliche Umstände eines Projekts irrezuführen.

7. Prüfung und Veröffentlichung von Projekten

Vor der Veröffentlichung prüft die Volksbank, ob das Projekt die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung auf der Plattform erfüllt.

Die Prüfung dient insbesondere dazu,

  • die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen sicherzustellen,
  • die Ziele der Plattform zu wahren,
  • offensichtliche Unstimmigkeiten zu erkennen und
  • einen fairen und vertrauensvollen Plattformbetrieb zu gewährleisten.

Eine inhaltliche Bewertung der gemeinnützigen Tätigkeit der Organisation erfolgt grundsätzlich nicht.

Im Rahmen der Prüfung kann die Volksbank insbesondere berücksichtigen:

  • die Teilnahmeberechtigung der Organisation,
  • die Plausibilität der Projektbeschreibung,
  • die Vollständigkeit der Angaben,
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben,
  • offensichtliche Rechtsverletzungen sowie
  • die Förderfähigkeit im Rahmen einzelner Förderaktionen.

Fehlen Angaben oder bestehen Rückfragen, gibt die Volksbank der Organisation Gelegenheit, diese zu ergänzen oder zu erläutern.

Ziel ist es grundsätzlich, veröffentlichungsfähige Projekte gemeinsam mit der Organisation vorzubereiten.

Die Zusammenarbeit zwischen der Volksbank und den Organisationen basiert auf gegenseitigem Vertrauen.

Nachweise oder ergänzende Informationen werden grundsätzlich nur angefordert,

  • wenn konkrete Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten bestehen,
  • im Rahmen angemessener Stichproben,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder
  • soweit dies für einzelne Förderprogramme oder Förderaktionen erforderlich ist.

Die Volksbank achtet darauf, den Verwaltungsaufwand insbesondere für ehrenamtlich tätige Organisationen möglichst gering zu halten.

8. Projektlaufzeit und Änderungen

Mit der Freigabe veröffentlicht die Volksbank das Projekt auf der Plattform.

Die veröffentlichte Projektbeschreibung bildet die Grundlage für die Entscheidung der Spenderinnen und Spender, das Projekt zu unterstützen. Aus diesem Grund sind Änderungen während der Projektlaufzeit grundsätzlich nur in begrenztem Umfang zulässig.

Redaktionelle Aktualisierungen, insbesondere Projektberichte, Fotos, Zwischenstände oder Danksagungen, sind zulässig, sofern sie den Inhalt oder die Zielsetzung des Projekts nicht wesentlich verändern.

Wesentliche Änderungen, insbesondere

  • des Projektzwecks,
  • des Verwendungszwecks der Spenden,
  • des Finanzierungsbedarfs,
  • der Projektziele oder
  • anderer für die Spendenentscheidung maßgeblicher Inhalte,

bedürfen der vorherigen Zustimmung der Volksbank und werden ausschließlich aus wichtigem Grund zugelassen.

Technisch können wesentliche Änderungen ausschließlich durch die Volksbank vorgenommen werden.

Diese Regelung dient dem Schutz der Spenderinnen und Spender sowie dem Erhalt des Vertrauens in die Plattform.

Die Laufzeit eines Projekts richtet sich nach den jeweils veröffentlichten Vorgaben oder den Bedingungen der jeweiligen Förderaktion. Grundsätzlich sollte eine Projektlaufzeit von nicht länger als einem Jahr angestrebt werden.

Nach Ablauf der Projektlaufzeit endet grundsätzlich die Möglichkeit, über die Plattform weitere Spenden für dieses Projekt zu sammeln. Fortsetzungen sind jedoch möglich, wenn diese nachvollziehbar sind und nicht dazu dienen, andere Regelungen zu umgehen.

Bereits eingegangene Spenden oder Förderzuschüsse bleiben hiervon unberührt.

Die Volksbank kann Projektlaufzeiten verlängern, verkürzen oder Projekte aus wichtigem Grund vorzeitig beenden.

9. Folgeprojekte und zusammenhängende Projekte

Organisationen können nach Abschluss eines Projekts weitere Projekte auf der Plattform veröffentlichen.

Ein Anspruch auf die Veröffentlichung oder Förderung eines Folgeprojekts besteht nicht.

Die Entscheidung über die Veröffentlichung oder Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Ziele der Plattform, der verfügbaren Fördermittel sowie der jeweiligen Förderbedingungen.

Die Volksbank kann Projekte und Organisationen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung als zusammengehörig behandeln, wenn diese inhaltlich, organisatorisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind.

Dies gilt insbesondere, wenn

  • mehrere Projekte demselben Gesamtvorhaben dienen,
  • Projekte künstlich in mehrere Einzelprojekte aufgeteilt wurden,
  • verschiedene Organisationen im Wesentlichen dieselben Ziele verfolgen und ihre Projekte in engem sachlichen Zusammenhang stehen,
  • Organisationen durch dieselben Personen vertreten, geleitet oder maßgeblich beeinflusst werden,
  • mehrere Organisationen bei objektiver Betrachtung gemeinsam ein einheitliches Fördervorhaben verfolgen oder
  • aufgrund der tatsächlichen Umstände von einem gemeinsamen Fördervorhaben auszugehen ist.

Förderentscheidungen orientieren sich an den tatsächlichen Verhältnissen und nicht ausschließlich an der rechtlichen Selbstständigkeit einer Organisation.

Maßgeblich ist stets eine Gesamtbetrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

Die bloße rechtliche Selbstständigkeit einer Organisation schließt eine gemeinsame Betrachtung nicht aus.

Soweit dies zur Wahrung einer fairen Mittelverteilung erforderlich ist, kann die Volksbank zusammenhängende Projekte oder Organisationen bei Förderentscheidungen wie ein einheitliches Fördervorhaben behandeln, Förderobergrenzen gemeinsam anwenden oder Fördermittel auf ein Projekt beschränken.

Die Gesamtbetrachtung dient dem Ziel, die verfügbaren Fördermittel fair, transparent und entsprechend den Grundsätzen dieser Nutzungsbedingungen einzusetzen.

Sie soll insbesondere verhindern, dass Förderbedingungen durch organisatorische oder rechtliche Gestaltungen umgangen werden oder mehrere tatsächlich zusammengehörende Projekte gegenüber anderen Organisationen ungerechtfertigte Vorteile erhalten.

Die Volksbank berücksichtigt hierbei stets die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls und trifft ihre Entscheidungen nach sachgerechtem Ermessen unter Beachtung der Ziele der Plattform und des Grundsatzes einer fairen Mittelverteilung.

10. Grundsätze der Förderung

Die Volksbank Bochum Witten eG stellt im Rahmen der Plattform freiwillig Fördermittel zur Verfügung, um gemeinnütziges Engagement in der Region zusätzlich zu unterstützen.

Fördermittel ergänzen private Spenden. Sie dienen dazu, die Wirkung des bürgerschaftlichen Engagements zu verstärken und möglichst vielen Organisationen die Umsetzung gemeinnütziger Projekte zu ermöglichen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Mit ihren Fördermitteln verfolgt die Volksbank insbesondere folgende Ziele:

  • privates Engagement nachhaltig zu stärken,
  • möglichst viele gemeinnützige Projekte innerhalb des Geschäftsgebiets zu unterstützen,
  • Fördermittel verantwortungsvoll und wirtschaftlich einzusetzen,
  • eine faire und nachvollziehbare Mittelverteilung sicherzustellen,
  • das Vertrauen der Spenderinnen und Spender sowie der teilnehmenden Organisationen dauerhaft zu stärken.

Förderentscheidungen orientieren sich an diesen Grundsätzen.

Fördermittel werden ausschließlich für Projekte gewährt, die den Zielen der Plattform entsprechen und die Voraussetzungen der jeweiligen Förderaktion erfüllen.

Die Gewährung von Fördermitteln setzt insbesondere voraus, dass

  • das Projekt ordnungsgemäß veröffentlicht wurde,
  • sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind,
  • die Förderbedingungen eingehalten werden und
  • keine Ausschlussgründe nach diesen Nutzungsbedingungen oder den jeweiligen Aktionsbedingungen vorliegen.

Die verfügbaren Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Die Volksbank verfolgt das Ziel, diese Mittel möglichst wirkungsvoll einzusetzen und möglichst vielen Organisationen innerhalb ihres Geschäftsgebiets zugutekommen zu lassen.

Förderentscheidungen erfolgen nach nachvollziehbaren, sachgerechten und transparenten Kriterien.

11. Private Spenden

Private Spenden bilden die Grundlage der Plattform.

Mit einer privaten Spende unterstützen Spenderinnen und Spender unmittelbar ein auf der Plattform veröffentlichtes Projekt einer Organisation. Die Spende erfolgt freiwillig und ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Private Spenden können unabhängig davon geleistet werden, ob das veröffentlichte Spendenziel erreicht wird.

Mit Abschluss des Spendenvorgangs gibt die Spenderin oder der Spender gegenüber der ausgewählten Organisation eine freiwillige Geldzuwendung zur Förderung des veröffentlichten Projekts ab.

Mit dem Abschluss des Spendenvorgangs bestätigt die Spenderin oder der Spender,

  • diese Nutzungsbedingungen anzuerkennen,
  • gegebenenfalls geltende Aktionsbedingungen der jeweiligen Förderaktion anzuerkennen und
  • die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten zu übermitteln.

Die Volksbank stellt die technische Plattform für die Vermittlung von Spenden zur Verfügung.

Mit der Spende entsteht unmittelbar ein Rechtsverhältnis zwischen der Spenderin oder dem Spender und der jeweiligen Organisation.

Die Volksbank wird nicht Vertragspartner dieser Rechtsbeziehung und übernimmt hieraus keine Rechte oder Pflichten, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Private Spenden können innerhalb der auf der Plattform angebotenen Mindest- und Höchstbeträge geleistet werden.

Der Mindestbetrag einer Einzelspende beträgt 5,- Euro.

Der Höchstbetrag einer Einzelspende über die Plattform beträgt grundsätzlich 9.999,99 Euro.

Die Volksbank kann im Einzelfall höhere Spenden zulassen oder Spenderinnen und Spender auf eine individuelle Abwicklung außerhalb der Plattform verweisen.

Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Plattform angebotenen Zahlungsarten.

Für die Nutzung der Zahlungsarten gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

Die im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung entstehenden Transaktionskosten übernimmt die Volksbank, soweit nichts anderes angegeben ist.

Einzelheiten zu Rückbelastungen, Rückabwicklungen und deren Rechtsfolgen ergeben sich aus Ziffer 14.4 dieser Nutzungsbedingungen.

Einzelheiten zu Rückbelastungen, Rückabwicklungen und Rückzahlungsansprüchen ergeben sich aus Ziffer 14.4 dieser Nutzungsbedingungen.

Nach erfolgter Auszahlung sind ausschließlich die Organisation und die Spenderin bzw. der Spender für die weitere Klärung eines etwaigen Rückzahlungsverlangens verantwortlich.

Ein Anspruch der Organisation gegen die Volksbank auf Ausgleich oder Ersatz hieraus entstehender Aufwendungen oder Vermögensnachteile besteht nicht.

Die Volksbank nimmt die über die Plattform eingehenden privaten Spenden ausschließlich zum Zweck der Weiterleitung an die jeweils vom Spender ausgewählte Organisation entgegen.

Die Spendengelder werden bis zur Auszahlung organisatorisch getrennt vom Eigenvermögen der Volksbank verwaltet und ausschließlich entsprechend dem vom Spender ausgewählten Projekt verwendet. Die Spendengelder werden grundsätzlich unverzinst verwahrt; ein Anspruch auf Guthabenzinsen oder sonstige Erträge besteht nicht.

Die Volksbank ist nicht berechtigt, die Spendengelder für eigene Zwecke oder für andere Projekte oder Organisationen zu verwenden. Die zweckgebundene Verwahrung dient ausschließlich der technischen und organisatorischen Abwicklung der Spenden bis zur Auszahlung an die begünstigte Organisation nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.

Zwischen der Volksbank und der Organisation oder der Spenderin bzw. dem Spender wird hierdurch kein über diese Nutzungsbedingungen hinausgehendes Treuhand- oder Verwahrungsverhältnis begründet.

Für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen ist ausschließlich die jeweilige Organisation verantwortlich.

Sofern die Spenderin oder der Spender im Spendenvorgang eine Zuwendungsbestätigung wünscht, die hierfür erforderlichen Daten vollständig angibt und der Übermittlung dieser Daten an die Organisation zustimmt, werden die erforderlichen Informationen an die Organisation übermittelt.

Verzichtet die Spenderin oder der Spender auf eine Zuwendungsbestätigung, werden die hierfür erforderlichen Daten nicht an die Organisation übermittelt.

Eine nachträgliche Änderung über die Plattform ist ausgeschlossen.

Zuwendungsbestätigungen dürfen von der Organisation erst ausgestellt werden, nachdem ihr die gespendeten Mittel tatsächlich zugeflossen sind.

Da die privaten Spenden bis zur Auszahlung an die begünstigte Organisation zweckgebunden durch die Volksbank verwahrt werden, empfiehlt die Volksbank den Spenderinnen und Spendern, neben ihrem Zahlungsnachweis immer auch die Anforderung einer Zuwendungsbescheinigung über die Plattform. Dies ist im Rahmen des Zahlungsvorgangs der Spende möglich.

Ob und in welchem Umfang ein vereinfachter Spendennachweis steuerlich anerkannt wird, richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

Für Förderaktionen der Volksbank können ergänzende Aktionsbedingungen gelten.

12. Förderaktionen

Die Volksbank kann zeitlich oder inhaltlich begrenzte Förderaktionen durchführen, um gemeinnützige Projekte zusätzlich zu unterstützen. Förderaktionen ergänzen die allgemeinen Fördermöglichkeiten der Plattform und dienen dazu, privates Engagement zu stärken sowie zusätzliche Fördermittel für gemeinnützige Projekte bereitzustellen.

Förderaktionen können insbesondere in Form von

  • Spendenmarathons,
  • Spendencoupons,
  • Gewinnsparförderungen,
  • Fan-Aktionen,
  • Zeitspenden oder
  • vergleichbaren Förderformaten

durchgeführt werden.

Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen.

Für einzelne Förderaktionen können ergänzende Aktionsbedingungen gelten. Diese regeln insbesondere Teilnahmevoraussetzungen, Förderzeitraum, Förderbudget, Förderhöhe, Fördermechanismus, Förderobergrenzen sowie weitere für die jeweilige Förderaktion maßgebliche Bedingungen. Soweit ergänzende Aktionsbedingungen bestehen und von diesen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen sie für die jeweilige Förderaktion vor. Bestehen keine ergänzenden Aktionsbedingungen, gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen.

  • Teilnahmevoraussetzungen,
  • Förderzeitraum,
  • Förderbudget,
  • Förderhöhe,
  • Fördermechanismus,
  • Förderobergrenzen sowie
  • weitere für die jeweilige Förderaktion maßgebliche Bedingungen.

Zuschüsse werden ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Förderaktion und nach Maßgabe der veröffentlichten Aktionsbedingungen gewährt.

Sie stellen freiwillige Förderleistungen der Volksbank dar und ergänzen private Spenden.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Bei einer Förderaktion, wie zum Beispiel einem Spendenmarathon, werden Zuschüsse der Volksbank ausschließlich für private Spenden natürlicher Personen gewährt. Von einer Zuschussförderung können insbesondere ausgeschlossen werden:

  • Zahlungen, denen unmittelbar oder mittelbar eine Gegenleistung gegenübersteht,
  • Teilnahme-, Mitglieds- oder Veranstaltungsentgelte,
  • Zahlungen, die wirtschaftlich als Eigenleistung der Organisation oder ihr nahestehender Personen anzusehen sind,
  • Zahlungen, deren Herkunft oder wirtschaftlicher Hintergrund trotz angemessener Prüfung nicht hinreichend nachvollzogen werden kann,
  • Zahlungen, bei denen objektive Anhaltspunkte für eine Umgehung der Förderbedingungen bestehen,
  • sonstige Zahlungen, die den Zielen oder Bedingungen der jeweiligen Förderaktion widersprechen.

Die Entscheidung über die Zuschussfähigkeit trifft die Volksbank auf Grundlage der im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Erkenntnisse.

Die Volksbank ist berechtigt, Spenden und Projekte im Zusammenhang mit Förderaktionen auf ihre Förderfähigkeit zu prüfen.

Hierbei können insbesondere berücksichtigt werden:

  • ungewöhnliche oder gleichartige Spendenstrukturen,
  • außergewöhnlich hohe Einzelspenden,
  • auffällige zeitliche Häufungen von Spenden,
  • nicht nachvollziehbare Zahlungswege oder Zahlungsstrukturen,
  • objektive Hinweise auf eine Umgehung der Förderbedingungen,
  • sonstige Umstände, die berechtigte Zweifel an der Förderfähigkeit begründen.

Organisationen unterstützen die Volksbank im erforderlichen Umfang bei der Aufklärung entsprechender Sachverhalte.

Die Volksbank ist nicht verpflichtet, jede Auffälligkeit abschließend aufzuklären. Können berechtigte Zweifel trotz angemessener Prüfung nicht ausgeräumt werden, kann eine Zuschussförderung ganz oder teilweise versagt werden.

Bestehen berechtigte Zweifel an der Förderfähigkeit einzelner Spenden oder eines Projekts, kann die Volksbank insbesondere

  • einzelne Spenden von der Zuschussförderung ausschließen,
  • Zuschüsse ganz oder teilweise versagen,
  • Förderobergrenzen anwenden,
  • Projekte von einzelnen Förderaktionen ausschließen,
  • Zuschüsse entsprechend den Aktionsbedingungen anpassen oder
  • bereits gewährte Zuschüsse nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zurückfordern.

Die Volksbank berücksichtigt hierbei insbesondere

  • die Ziele der jeweiligen Förderaktion,
  • die Grundsätze einer fairen und verantwortungsvollen Mittelverwendung,
  • den Schutz der Spenderinnen und Spender sowie
  • die berechtigten Interessen aller Beteiligten.

Die Volksbank kann Förderaktionen aus sachlichem Grund ganz oder teilweise ändern, aussetzen oder vorzeitig beenden.

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • das vorgesehene Förderbudget ausgeschöpft ist,
  • rechtliche oder technische Gründe dies erforderlich machen,
  • eine ordnungsgemäße Durchführung der Förderaktion nicht mehr gewährleistet werden kann oder
  • außergewöhnliche Umstände eine Anpassung der Förderaktion erforderlich machen.

Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

13. Faire Verteilung der Fördermittel

Die von der Volksbank bereitgestellten Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Ziel ist es, diese Mittel möglichst wirkungsvoll einzusetzen und möglichst vielen Organisationen innerhalb des Geschäftsgebiets zugutekommen zu lassen.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach nachvollziehbaren, sachgerechten und fairen Kriterien.

Bei der Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln können insbesondere berücksichtigt werden:

  • die Ziele der jeweiligen Förderaktion,
  • bereits gewährte Fördermittel,
  • die Anzahl bereits geförderter Projekte,
  • inhaltlich, organisatorisch oder wirtschaftlich zusammenhängende Projekte oder Organisationen,
  • außergewöhnlich hohe Einzelspenden,
  • auffällige Spendenstrukturen,
  • eine ausgewogene Förderung innerhalb des Geschäftsgebiets,
  • die Verfügbarkeit der Fördermittel.

Die Volksbank kann für einzelne Förderaktionen Förderobergrenzen je Projekt, Organisation oder Förderzeitraum festlegen.

Die jeweils geltenden Förderobergrenzen ergeben sich aus den jeweiligen Aktionsbedingungen. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, werden bei der Berechnung von Förderzuschüssen private Einzelspenden bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro berücksichtigt. Private Spenden werden unabhängig hiervon in voller Höhe an die begünstigte Organisation ausgezahlt.

Förderentscheidungen trifft die Volksbank nach sachgerechtem Ermessen unter Berücksichtigung

  • der Ziele der Plattform,
  • der Ziele der jeweiligen Förderaktion,
  • der verfügbaren Fördermittel sowie
  • des Grundsatzes einer fairen und verantwortungsvollen Mittelverwendung.

Auch wenn sämtliche Voraussetzungen einer Förderaktion erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf die vollständige Ausschöpfung verfügbarer Fördermittel.

14. Auszahlung von Spenden und Fördermitteln

Private Spenden werden grundsätzlich monatlich an die jeweilige Organisation ausgezahlt.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass

  • sämtliche erforderlichen Angaben vollständig vorliegen,
  • keine rechtlichen oder tatsächlichen Auszahlungshindernisse bestehen und
  • die Auszahlung technisch durchgeführt werden kann.

Die Volksbank bemüht sich um eine zeitnahe Abwicklung.

Fördermittel werden entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Förderaktion ausgezahlt.

Die Volksbank kann Auszahlungen oder Förderungen vorübergehend aussetzen, soweit gesetzliche Prüf- oder Meldepflichten, insbesondere nach dem Geldwäschegesetz oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorgaben, dies erfordern.

Die Auszahlung kann insbesondere abhängig gemacht werden von

  • dem Abschluss der jeweiligen Förderaktion,
  • der Prüfung der Fördervoraussetzungen,
  • erforderlichen Nachweisen oder
  • weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Aktionsbedingungen.

Kann eine Auszahlung an die begünstigte Organisation aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erfolgen, bemüht sich die Volksbank zunächst gemeinsam mit der Organisation um die Benennung eines anderen geeigneten Auszahlungskontos.

Erfolgt innerhalb einer von der Volksbank gesetzten angemessenen Frist keine erfolgreiche Klärung oder kann die Auszahlung aus sonstigen Gründen dauerhaft nicht erfolgen, ist die Volksbank berechtigt, die betreffenden privaten Spenden an die jeweiligen Spenderinnen und Spender zurückzuzahlen, soweit diese identifizierbar sowie eine Rückzahlung technisch und rechtlich möglich ist.

In diesem Fall entfällt der Anspruch der Organisation auf Auszahlung der betreffenden Spenden.

Die Organisation ist verpflichtet, für diese Spenden keine Zuwendungsbestätigungen auszustellen oder bereits vorbereitete, aber noch nicht ausgegebene Zuwendungsbestätigungen nicht zu verwenden.

Werden private Spenden nachträglich storniert, zurückbelastet oder aus rechtlichen Gründen gegenüber der Volksbank rückabgewickelt, ist die Volksbank berechtigt, die entsprechende Belastung an die begünstigte Organisation weiterzugeben, soweit die betreffende Spende bereits an diese ausgezahlt wurde.

Die Volksbank übernimmt hinsichtlich privater Spenden keine wirtschaftliche Einstandspflicht. Sie leitet die Spendengelder ausschließlich nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen an die begünstigte Organisation weiter.

Macht eine Spenderin oder ein Spender nach Auszahlung der Spende Rückzahlungsansprüche geltend, informiert die Volksbank die begünstigte Organisation hierüber. Die weitere Klärung erfolgt grundsätzlich unmittelbar zwischen der Organisation und der Spenderin oder dem Spender.

Soweit die Volksbank aufgrund gesetzlicher Vorschriften, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen oder verbindlicher Vorgaben eines Zahlungsdienstleisters zur Rückabwicklung oder Erstattung einer Spende verpflichtet ist, ist sie berechtigt, den entsprechenden Betrag gegenüber der begünstigten Organisation geltend zu machen oder mit künftigen Auszahlungen zu verrechnen.

Dies gilt entsprechend für Zuschüsse oder Fördermittel, soweit diese unmittelbar an die betreffende private Spende anknüpfen oder aufgrund deren Rückabwicklung anzupassen sind. Einzelheiten richten sich nach den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sowie den jeweiligen Aktionsbedingungen.

15. Zuwendungsbestätigungen, Nachweise und Rückforderung

Für private Spenden ist ausschließlich die jeweilige Organisation für die ordnungsgemäße Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Die Plattform kann die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen sowie vorausgefüllte Zuwendungsbestätigungen oder entsprechende digitale Verfahren unterstützen.

Die Verantwortung für die steuerliche und inhaltliche Richtigkeit verbleibt ausschließlich bei der Organisation.

Soweit Fördermittel der Volksbank gewährt werden, kann die Organisation verpflichtet sein, Nachweise über deren zweckentsprechende Verwendung vorzulegen.

Dies gilt insbesondere für Fördermittel, die aus Reinerträgen des Gewinnsparvereins e. V. der bereitgestellt werden.

Die Volksbank stellt der Organisation die hierfür erforderlichen Informationen, Formulare oder digitale Verfahren über die Plattform oder auf anderem geeignetem Weg zur Verfügung.

Werden Fördermittel aus Reinerträgen des Gewinnsparvereins e. V. gewährt, ist die Organisation verpflichtet, den hierfür vorgesehenen Reinertragsnachweis vollständig auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und innerhalb der von der Volksbank vorgegebenen Frist einzureichen.

Der Reinertragsnachweis dient dem Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der gewährten Fördermittel gegenüber dem Fördermittelgeber.

Die Volksbank kann den Reinertragsnachweis über die Plattform digital bereitstellen oder hierfür andere geeignete digitale Verfahren zur Verfügung stellen.

Private Spenden und Fördermittel sind entsprechend dem veröffentlichten Projektzweck sowie den Bedingungen der jeweiligen Förderaktion zu verwenden.

Mit der ordnungsgemäßen Auszahlung der privaten Spenden an die begünstigte Organisation endet die Verantwortung der Volksbank für die zweckgebundene Verwahrung und Weiterleitung der Spendengelder. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sowie die Einhaltung steuerlicher, gemeinnützigkeitsrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben ausschließlich bei der Organisation.

Kann ein Projekt nicht oder nicht wie geplant umgesetzt werden oder ändern sich wesentliche tatsächliche oder rechtliche Rahmenbedingungen, informiert die Organisation die Volksbank unverzüglich. Volksbank und Organisation streben gemeinsam eine sachgerechte Lösung an.

Bereits ordnungsgemäß ausgezahlte private Spenden bleiben von einer späteren Änderung der rechtlichen Verhältnisse der Organisation, insbesondere einer nachträglichen Aberkennung der Gemeinnützigkeit, einer Auflösung oder einer Insolvenz der Organisation, grundsätzlich unberührt. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Rückforderungsansprüche oder behördliche Anordnungen.

Soweit die Volksbank aufgrund gesetzlicher Vorschriften, einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder verbindlicher Vorgaben eines Zahlungsdienstleisters verpflichtet ist, eine bereits an die Organisation ausgezahlte private Spende ganz oder teilweise zurückzuerstatten, ist sie berechtigt, den entsprechenden Betrag gegenüber der Organisation geltend zu machen oder mit künftigen Auszahlungen zu verrechnen, soweit die betreffende Spende bereits an die Organisation ausgezahlt wurde.

Die Volksbank kann bereits gewährte oder ausgezahlte Fördermittel ganz oder teilweise zurückfordern, wenn

  • Fördermittel aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben gewährt wurden,
  • Fördermittel entgegen dem veröffentlichten Projektzweck oder den Bedingungen der jeweiligen Förderaktion verwendet wurden,
  • Fördervoraussetzungen nachträglich entfallen oder sich als nicht erfüllt herausstellen,
  • Fördermittel durch die Umgehung dieser Nutzungsbedingungen oder sonstige missbräuchliche Gestaltungen erlangt wurden,
  • die Organisation ihren Mitwirkungs-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder
  • eine Auszahlung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nicht erfolgt wäre.

Vor einer Rückforderung erhält die Organisation grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dem keine gesetzlichen Verpflichtungen oder überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

Die Volksbank macht Rückforderungen nur geltend, soweit dies unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls angemessen und verhältnismäßig ist.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt

16. Nutzung von Inhalten

Die Organisation bleibt Inhaberin sämtlicher Rechte an den von ihr auf der Plattform veröffentlichten Inhalten.

Hierzu gehören insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos sowie sonstige urheberrechtlich oder gesetzlich geschützte Inhalte.

Die Organisation versichert, über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen.

Mit der Veröffentlichung eines Projekts räumt die Organisation der Volksbank ein unentgeltliches, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die veröffentlichten Inhalte im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Weiterentwicklung und der Bewerbung der Plattform zu nutzen.

Dies umfasst insbesondere die Nutzung

  • auf der Plattform,
  • auf Internetseiten der Volksbank,
  • in sozialen Medien,
  • in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • in Printmedien,
  • in Präsentationen,
  • in Veranstaltungsunterlagen sowie
  • im Rahmen der Werbung oder Berichterstattung über die Plattform oder die geförderten Projekte.

Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst neben dem Betrieb und der Weiterentwicklung der Plattform auch die Nutzung der veröffentlichten Inhalte für die Presse-, Öffentlichkeits- und Imagearbeit der Volksbank sowie zur Bewerbung der Initiative „Heimathelden brauchen Möglichmacher“ und ihres Engagements für die Region. Dies schließt insbesondere die Verwendung von Texten, Bildern, Videos und sonstigen Projektinhalten in Printmedien, digitalen Medien, sozialen Netzwerken, Präsentationen sowie sonstigen Kommunikationsmaßnahmen ein. Ausgeschlossen ist ausschließlich eine Nutzung der Inhalte zur Werbung für einzelne Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen der Volksbank.

Eine Nutzung der Inhalte zu hiervon unabhängigen Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung einzelner Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen, erfolgt nicht.

Die Organisation stellt sicher, dass durch die Veröffentlichung keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

Erforderliche Einwilligungen, insbesondere für die Veröffentlichung von Bild- oder Videoaufnahmen, sind vor der Veröffentlichung einzuholen.

17. Verhalten auf der Plattform

Alle Nutzerinnen und Nutzer sowie Organisationen tragen gemeinsam zu einem vertrauensvollen, respektvollen und fairen Miteinander auf der Plattform bei.

Die Plattform lebt von Offenheit, Transparenz und einem verantwortungsvollen Umgang mit Spenden und Fördermitteln.

Unzulässig sind insbesondere

  • vorsätzlich unrichtige oder irreführende Angaben,
  • die Umgehung dieser Nutzungsbedingungen oder der Bedingungen einzelner Förderaktionen,
  • missbräuchliche Mehrfachregistrierungen,
  • technische Manipulationen der Plattform,
  • die zweckwidrige Verwendung von Spenden oder Fördermitteln,
  • die missbräuchliche Nutzung künstlicher Intelligenz zur Täuschung über Projektinhalte oder Projektergebnisse,
  • rechtswidrige Inhalte,
  • Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten sowie
  • sonstige Handlungen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Plattform erheblich zu beeinträchtigen.

Organisationen wirken bei berechtigten Rückfragen der Volksbank angemessen mit und stellen die zur Prüfung erforderlichen Informationen und Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung.

18. Maßnahmen bei Verstößen

Bestehen Zweifel an der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen, strebt die Volksbank grundsätzlich zunächst eine gemeinsame Klärung mit der betroffenen Organisation an.

Ziel ist es, Missverständnisse auszuräumen und sachgerechte Lösungen zu finden.

Soweit erforderlich kann die Volksbank insbesondere

  • ergänzende Informationen oder Nachweise anfordern,
  • Änderungen an Projektinformationen verlangen,
  • Projektinformationen vorübergehend ausblenden,
  • Projekte vorübergehend deaktivieren,
  • Fördermittel oder Zuschüsse bis zur Klärung zurückhalten,
  • Projekte von einzelnen Förderaktionen ausschließen,
  • Nutzerkonten einschränken,
  • Nutzerkonten vorübergehend sperren oder
  • Nutzerkonten dauerhaft schließen.

Die Auswahl der Maßnahme richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Bei sämtlichen Maßnahmen berücksichtigt die Volksbank insbesondere

  • die Schwere eines Verstoßes,
  • das Verhalten der Organisation bei der Aufklärung,
  • die Auswirkungen auf Spenderinnen und Spender,
  • die Auswirkungen auf andere Organisationen sowie
  • den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

19. Betrieb der Plattform

Die Volksbank entwickelt die Spendenplattform kontinuierlich weiter und bemüht sich um einen sicheren, zuverlässigen und nutzerfreundlichen Betrieb.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Funktionen oder auf eine dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Angebote besteht nicht.

Zur Wartung, Weiterentwicklung oder Gewährleistung der Sicherheit der Plattform kann es vorübergehend zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen.

Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten vorab angekündigt.

Die Volksbank kann Funktionen der Plattform ergänzen, anpassen oder einstellen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen der Nutzerinnen und Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

20. Haftung

Für sämtliche von Organisationen veröffentlichte Inhalte ist ausschließlich die jeweilige Organisation verantwortlich.

Die Volksbank macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen.

Die Haftung der Volksbank richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Störungen der Plattform, technische Ausfälle oder Unterbrechungen übernimmt die Volksbank eine Haftung nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

Im Übrigen haftet die Volksbank nicht für Ansprüche zwischen Spenderinnen und Spendern und den begünstigten Organisationen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Volksbank beruhen.

Soweit die Plattform Verlinkungen auf externe Internetseiten oder Inhalte Dritter enthält, übernimmt die Volksbank hierfür keine Verantwortung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Plattform.

Soweit dies für die Durchführung der Plattform, die Auszahlung von Spenden oder die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen erforderlich ist, können personenbezogene Daten an die jeweils begünstigte Organisation oder beteiligte Zahlungsdienstleister übermittelt werden.

Organisationen dürfen personenbezogene Daten anderer Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und an die Plattform übermitteln.

Die Volksbank kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen gesetzlicher Vorgaben, gerichtlicher Entscheidungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklungen der Plattform.

Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Organisationen und registrierten Nutzerinnen und Nutzern in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen, die keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Rechte oder Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer haben, stellen keine wesentlichen Änderungen im Sinne dieser Bestimmung dar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der Volksbank Bochum Witten eG.

Soweit Aktionsbedingungen einzelner Förderaktionen von diesen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die Aktionsbedingungen für die jeweilige Förderaktion vor. Im Übrigen gelten diese Nutzungsbedingungen uneingeschränkt fort.

Stand: August 2026

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